Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich


Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Schulpflegschaft Fintauschule liegen die nach- folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

§2 Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Schulpflegschaft Fintauschule oder durch ihre Ausführung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§3 Zahlungsbedingungen


3.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Über- nahme der gelieferten oder gemieteten Ware zu leisten.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. des Mieters ist die Schulpflegschaft Fintauschule berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,25% zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Käufer bzw. der Mie- ter in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Schulpflegschaft der Fintau- schule e.V. gegenüber dem Käufer bzw. dem Mieter sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Käufer bzw. Mieter, oder durch den Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. aufgrund eines vom Käufer oder Mieter zu vertretenden Umstands kann die Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. pauschal 20% des vereinbarten Preises oder Mietzinses für 3 Monate als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forde- rungen des Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Schulpflegschaft der Fintauschule e.V.

4.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Käufers ist der Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. berechtigt, die noch im Besitz des Käufers befindliche Vorbehaltsware einzufordern.

§5 Kündigung des Mietvertrages


Im Falle eines Zahlungsverzugs von zwei aufeinanderfallenden Mietzinszahlungen oder von Mietzinszahlungen, die in der Summe mindestens zwei Mietzinszahlungen entspre- chen oder eine Zahlungseinstellung des Mieters zu erwarten ist, ist der Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. berechtigt, den Mietvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Andere Kündigungsgründe aus wichtigem Grund bleiben davon unberührt.

§6 Mahnverfahren


Im außergerichtlichen Mahnverfahren wird erforderlichenfalls für jede Zahlungserinnerung bzw. Mahnung eine Mahngebühr von EUR 8,00 berechnet.

§7 Datenverlust bei Service- und Wartungsarbeiten


Bei Service- oder Wartungsarbeiten kann es zu Datenverlusten oder -veränderungen kommen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße, aktuelle Datensicherung trägt aus- schließlich der Kunde. Der Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. haftet in keinem Fall für Datenverlust, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobes Verschulden. In diesem Fall ist die Haftung auf den objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Funktionsstörungen durch defekte Hardware


Schadenersatzansprüche des Mieters aus Funktionsstörungen der Hardware sind ausge- schlossen, sofern dies nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Ver- mieters zu vertreten sind. Probleme mit defekter Hardware hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist bemüht ohne schuldhaftes Zögern ein Ersatz- gerät zur Verfügung zu stellen bzw. das defekte Gerät zu reparieren. Kosten für den Trans- port der defekten Geräte vom Mieter zum Vermieter sowie der ausgetauschten bzw. der reparierten Geräte vom Vermieter zum Mieter hat der Mieter zu tragen.
Schulpflegschaft der Fintauschule e.V. Eingetragen im Vereinsregisterblatt Konto DE50 2915 2550 0003 0150 05
gemeinnütziger Verein 200540 beim Amtsgericht Walsrode Sparkasse Scheeßel BRLADE21SHL Seite 2 von 4

§9 Kompatibilität


9.1 Schadenersatzansprüche des Mieters aus etwaigen Software- oder Kompatibilitätspro- blemen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschul- den des Vermieters und sind in diesem Fall auf den objektiv vorhersehbaren Schaden be- grenzt.
9.2 Jeder Käufer oder Mieter ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden ob das gekaufte oder gemietete System für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendbar ist.

§10 Handbücher und Systemsoftware


Handbücher und Systemsoftware gehören nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters zum Lieferumfang.

§11 Mietdauer


Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter während der Mietdauer den Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat mit Ende der Mietdauer den Mietgegenstand an den Vermieter zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe ist der Vermieter berech- tigt, Nutzungsentschädigung gegen den Mieter geltend zu machen.

§12 Haftung des Mieters


Der Mieter haftet mit den Reparaturkosten, bzw. dem Wiederbeschaffungswert für Schä- den infolge äußerer Einwirkungen sowie für Abhandenkommen bzw. Diebstahl oder Schä- den aufgrund unsachgemäßer Bedienung. Es obliegt dem Mieter hierfür eine Versicherung abzuschließen.

§13 Kaution


Die vom Mieter hinterlegte Kaution gibt der Vermieter dem Mieter zurück, wenn der Miet- gegenstand inklusive allem ausgehändigtem Zubehör wie z.B. Peripheriegeräte sowie sämtliches Verpackungs- und Transportmaterial unbeschädigt beim Vermieter eingetroffen und die Mietrechnung vollständig bezahlt ist. Fehlteile werden nach Fristsetzung in Rech- nung gestellt.

§14 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln


Für den Fall, daß eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt. Eine unwirksame oder un- durchführbare Bestimmung wird durch die nächst zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Tostedt.