Unterricht
Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)
EVA findet im Schuljahr 22/23 immer montags bis donnerstags in der ersten Stunde statt. Es ist für Jahrgang 5 verpflichtend und kann durch die SchülerInnen/Eltern der Klassen 6-7 freiwillig, aber verbindlich angewählt werden. Dabei gilt, es können nur alle oder kein Tag EVA angewählt werden.
In den EVA-Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Lernräumen lernen, selbstständig zu arbeiten, sich zu organisieren und sich ihre Zeit sinnvoll einzuteilen und zu nutzen. Die Erledigung von Hausaufgaben kann von den Schülerinnen und Schülern in die EVA-Stunden gelegt werden. Zusätzliche Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Vokabeln üben o.ä. müssen unter Umständen trotzdem noch zu Hause stattfinden.
Die Schülerinnen und Schüler wählen ihre Arbeit für die EVA-Stunden alleine aus, die Lehrkraft entscheidet nicht, was das Kind bearbeitet. EVA wird immer von verschiedenen Fachlehrkräften begleitet. Sollte ein Kind dennoch einmal ohne Arbeit zu sein scheinen, liegen Übungsaufgaben aus den entsprechenden Jahrgängen bereit.
Melden Sie Ihr Kind nicht zu EVA an, hat es von Montag bis Donnerstag Unterricht ab der zweiten Stunde (Beginn 8:25 Uhr)